AGB
Buchung / Mietvertrag
Zahlung:
Die Buchung kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder online erfolgen.
Mit der Buchung ist der Mieter 14 Tage an den Mietantrag gebunden.
Der Mietvertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung und der Annahme des Mietantrages durch den Vermieter oder mit der Übergabe des Mietobjektes bzw. Stellplatzes an den Mieter zustande.
Die Verwaltung hat das Recht angenommene und bestätigte Mietverträge zu stornieren, wenn sich nach der Prüfung hierfür Gründe ergeben, z.B. Unmöglichkeit durch behördliche Anordnung, Sicherheitsrisiken, technische Störungen, Softwarefehler, Doppelbuchung, u.s.w.
Eine Eingangsbestätigung der Reservierung ist noch keine Annahme des Mietantrages.
Alle Mitreisenden und Mitbewohner sind namentlich anzugeben.
Personen unter 18 Jahren können nicht als Mieter auftreten und dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person, die als Mieter vor Ort ist, den Park benutzen und betreten.
Es gilt die jeweils gültige Preisliste und Leistungsbeschreibung.
Nicht aktualisierte Preislisten und Leistungsbeschreibungen z.B. im Internet oder in nicht aktualisierten Prospekten finden keine Anwendung.
Telefonische Auskünfte oder mündliche Nebenabreden gleich welcher Art sind nur dann Vertragsbestandteil wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Mit Abschluss des Mietvertrages ist eine Buchungsgebühr von 40,00 EURO für Stellplätze und 100,00 EURO für Mietobjekte innerhalb von 5 Tagen fällig.
Der Restmietpreis muss bis 21 Tage vor Reiseantritt überwiesen werden. Kommt der Mieter seiner Zahlungspflicht nicht nach, so kann der Vermieter ohne weitere Mahnung den Mietvertrag einseitig aufheben.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der komplette Mietpreis spätestens bei Ankunft in bar oder per ec-Zahlung zu entrichten.
Kosten, die Geldinstitute oder Kartengesellschaften für Transaktionen berechnen, sind vom Mieter zu tragen. Es können pauschale Gebühren für Kreditkartenzahlungen oder andere Zahlungssysteme anfallen.
Wird eine Mietzeit auf unbestimmte Zeit vereinbart, z.B. bei Stellplätzen, kann der Mietvertrag von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 3 Tagen bei Stellplätzen und 14 Tagen bei Mietobjekten gekündigt werden.
Pro Stellplatz sind nur maximal 6 Personen zulässig.
Bei den Mietobjekten ist die maximale Belegung der Prospektbeschreibung einzuhalten.
Die Buchung auf ein bestimmtes Mietobjekt oder einen bestimmten Stellplatz ist für die Platzverwaltung nicht bindend. Wir bemühen uns Ihre gewünschten Stellplatz oder Ihr gewünschtes Mietobjekt zur Verfügung zu stellen, sind jedoch berechtigt Ihnen einen anderen Stellplatz zuzuweisen oder ein anderes Mietobjekt zur Verfügung zu stellen, wenn dies mindestens der gleichen oder höherwertigen Kategorie entspricht.
Anreise
Stellplätze und Mietobjekte können am Anreisetag ab 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr übernommen werden.
Mit widerspruchsloser Übernahme erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand an.
Wünscht der Mieter die Schlüsselhinterlegung in einem Schlüsselsafe, so geschieht dies auf Risiko des Mieters.
Übernimmt der Mieter das Objekt nicht am gebuchten Anreisetag, ohne dass uns ein anderer Anreisetag schriftlich mitgeteilt wurde, so werten wir dies als Rücktritt und sich berechtigt, das Objekt anderweitig zu vermieten.
Abreise
Stellplätze und Mietobjekte sind am Abreisetag bis 11.00 Uhr in einem einwandfreien, gereinigten, geräumten und beschädigungsfreien Zustand zu verlassen und der Schlüssel an der Rezeption abzugeben.
Es erfolgt eine Abnahme durch die Platzverwaltung.
Beschädigungen und Fehlteile sind uns sofort mitzuteilen. Der Mieter haftet für Schäden und Fehlteile.
Sollten Schäden und Fehlteile erst nach der Rückgabe festgestellt werden, so können diese dennoch geltend gemacht werden.
Eine Rückzahlung der hinterlegten Kaution kann erst nach der Abnahme erfolgen. Diese kann aus terminlichen Gründen auch nach dem Abreisetermin liegen.
Die hinterlegte Kaution wird dann ganz oder teilweise auf das Konto des Mieters überwiesen.
Transponder- oder Schlüsselverluste werden mit 25,00 EURO berechnet.
Leistungen
Für die vertraglichen Leistungen im Buchungszeitraum sind die Angaben in der jeweils gültigen Preisliste und des Mietvertrages maßgebend.
Andere Beschreibungen im Internet oder mündliche Auskünfte sind nur dann verbindlich wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Fotos in Prospekten usw. gelten nur als Beispiele und stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar.
Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Stellplatzes oder des Mietobjektes sowie die Nutzung der dazugehörigen Außenanlagen und des Inventars.
Bei Inanspruchnahme von zusätzlichen Einrichtungen entstehen teilweise zusätzliche Kosten. Es stehen auch nicht durchgängig alle Einrichtungen zur Verfügung, z.B. bei Wartung und Reparaturarbeiten, bei Frostgefahr oder in der Nebensaison.
In der Nachsaison werden die Stellplätze auf Grund der Frostgefahr nicht mit Frischwasser versorgt.
Die Rezeption und die Gaststätte sind in der Nachsaison teilweise geschlossen.
Bei starken Regenfällen kann es zu Aufweichungen der Rasenflächen kommen, die die Nutzung einschränken.
Die Verbrauchskosten für Strom, Gas, Wasser usw. werden nach der gültigen Preisliste abgerechnet oder es gelten die Vereinbarungen im Mietvertrag bzw. der Buchungsbestätigung.
Für Bettwäsche und Geschirr werden teilweise zusätzliche Kosten fällig.
Ein Pkw-Parkplatz ist im Mietpreis enthalten, weitere Pkw’s werden zusätzlich berechnet.
Der Mietpreis enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Bei Mietzeiträumen die voraussichtlich mehr als 6 Monate andauern wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Nutzung
Das Mietobjekt darf höchsten mit den im Mietvertrag aufgeführten Personen belegt werden. Eine Untervermietung ist ausgeschlossen.
Bei Verstoß steht dem Vermieter ein fristloses Kündigungsrecht zu. Der vereinbarte Mietpreis bleibt geschuldet. Die Haus- und Platzordnung ist einzuhalten und Bestandteil dieses Vertrages.
Die Stellplätze und Mietobjekte sind aufgeräumt zu hinterlassen. Reinigungsgeräte sind vorhanden. Wir nehmen die Endreinigung vor. Falls Verschmutzungen von mehr als üblichem Maß eingetreten sind, können wir von Ihnen eine zusätzliche Reinigungsgebühr verlangen.
Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten.
Er verpflichtet sich, alle entstanden Schäden –auch unverschuldete– unverzüglich den Eigentümern des Mietobjektes anzuzeigen.
Der Mieter haftet für Beschädigungen, wenn diese nicht durch die normale Abnutzung entstanden sind.
Der Vermieter hat das Recht die Stellplätze und Mietobjekte zu betreten. Zwischen Mieter und Vermieter wird vereinbart, dass das Hausrecht ausschließlich beim Vermieter liegt.
Der Stellplatz bzw. das Mietobjekt darf nur für das vorübergehende Wohnen zum Zwecke der Erholung genutzt werden. Der Mieter erklärt, dass er noch zusätzlich eine Hauptwohnung bewohnt. Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ist es untersagt, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden.
Sollten gesundheits- und sicherheitsrelevante Risiken bestehen, so ist der Mieter dafür zuständig diese Risiken abzuwehren. Sollte das Mietobjekt mit einer Sauna oder einem Whirlpool ausgestattet sein, ist darauf zu achten, dass alle Sicherheitsvorschriften, Hygienevorschriften und Verhaltensregeln eingehalten werden. Ein Merkblatt hat der Mieter erhalten.
Whirlpool und Sauna dürfen nur von den angemeldeten Hausbewohnern benutzt werden. Es handelt sich hierbei um Anlagen für den privaten Gebrauch. Bei Benutzung von mehreren und wechselnden Personen besteht ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Für das Auffüllen des Wassers im Whirlpool und für die Zugabe von Desinfektionsmitteln ist der Mieter zuständig. Sollte bei Ankunft der Whirlpool schon mit Wasser gefüllt sein, so hat der Mieter vor der Benutzung die Wasserqualität zu prüfen. Wasserteststreifen stehen dem Mieter zur Verfügung. Auch bei Einhaltung aller Regeln ist ein Restrisiko vorhanden, gesundheitliche Schäden zu erlangen. Der Mieter handelt für sich und seine Mitbenutzer in diesem Bewusstsein.
In den Mietobjekten und Gebäuden ist das Rauchen verboten. Das Benutzen von Flugdrohnen ist nicht gestattet.
Hunde und Haustiere dürfen nur in den dafür zugelassenen Stellplätzen und Mietobjekten mitgenommen werden. Im Strandbereich ist der Aufenthalt mit Hunden nicht gestattet.
Alle Personen und Besucher müssen sich in der Rezeption anmelden. Teilweise entstehen zusätzliche Gebühren.
Stellplätze und Mietobjekte dürfen nur zu Urlaubszwecken genutzt werden.
Es ist nicht zulässig von dem Stellplatz oder dem Mietobjekt aus berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten auszuüben.
Transporter, LKW oder Wohnanhänger mit Tandemachse sind nicht zulässig.
Mietinteressenten, die in Gruppen reisen, müssen diesen Umstand vor Abschluss des Mietvertrages schriftlich mitteilen.
Bei Nichteinhaltung vorgenannter Bestimmungen kann der Mietvertrag fristlos gekündigt werden. Der Stellplatz oder das Mietobjekt ist dann sofort und unverzüglich zu räumen.
Umbuchung
Bis 21 Tage vor Reiseantritt können Sie Ihren geplanten Urlaubstermin auf einen anderen Termin verschieben oder auf ein anderes Mietobjekt oder Stellplatz wechseln, wenn dies im Rahmen der Verfügbarkeit möglich ist und die Platzverwaltung dies genehmigt.
Die Umbuchung ist für eine Änderung kostenlos wenn der Mietpreis sich nicht verringert. Bei Verringerung des Mietpreises wird eine Gebühr von max. 40,00 EURO für Stellplätze und max. 100,00 EURO für Mietobjekte fällig. Bei mehrmaliger Umbuchung berechnen wir 10,00 EURO Bearbeitungsgebühr.
Umbuchungen, welche weniger als 21 Tage vor Reiseantritt getätigt werden, werden wie ein Rücktritt behandelt.
Rücktritt
Sie können jederzeit vom Mietvertrag oder von Ihrer verbindlichen Reservierung zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang Ihres schriftlichen Rücktritts bei uns.
Im Falle eines Rücktritts entstehen folgende Kosten:
Bis zu 21 Tage vor Reiseantritt wird die Buchungsgebühr von…
- 40,00 EURO für gebuchte Stellplätze
- 100,00 EURO für gebuchte Mietobjekte
fällig.
Diese Gebühr kann nicht verrechnet oder gemindert werden, da Buchungsaufwand angefallen ist.
Bei einem Rücktritt von weniger als 21 Tagen vor Reiseantritt haften Sie für den kompletten Mietpreis.
Wir erstatten Ihnen jedoch die ersparten Aufwendungen Diese können auch pauschaliert mit 10% bewertet werden.
wie z.B. für nicht erbrachte Reinigungsarbeiten o. a..
Bei vorzeitiger Abreise haften Sie ebenfalls für den kompletten Mietpreis.
Falls Sie uns einen Ersatzmieter stellen oder wir das Mietobjekt ganz oder teilweise anderweitig vermieten, schreiben wir Ihnen die eingenommene Miete abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% gut. Die Bearbeitungsgebühr beträgt mindestens 50,00 EURO.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
3 Das Belegen von stornierten Stellplätzen oder Mietobjekten durch die Platzverwaltung bedeutet nicht die Stellung eines Ersatzmieters, wenn noch andere Stellplätze oder Mietobjekte frei sind. Wenn der Mieter nicht zum vereinbarten Anreisetermin anreist, und uns nicht über eine verspätete Anreise informiert hat, betrachten wir dies als Rücktritt.
Falls der Stellplatz oder das Mietobjekt nicht nutzbar ist, z.B. durch technische Störungen, Unwetter, Hochwasser o. ä. hat die Platzverwaltung das Recht, den Mietvertrag zu stornieren.
Eventuell gezahlte Anzahlung und Mietzahlung werden dem Mieter unverzüglich erstattet.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Rücktritt bei einer Pandemie:
Wenn zum Zeitpunkt der Buchung die Pandemie nicht allgemein bekannt war und zum Mietzeitraum der Aufenthalt behördlich untersagt ist, so kann der Mieter kostenfrei zurücktreten und bekommt alle Zahlungen zu 100% zurückerstattet.
Ist zum Buchungszeitpunkt die Pandemie allgemein bekannt, so ist damit zu rechnen, dass es zu behördlichen Beschränkungen kommt.
Das Risiko, dass der Mieter nur zu bestimmten Anlässen anreisen darf, die Personenzahl begrenzt wird oder dass Einrichtungen auf der Anlage geschlossen sind, usw. trägt der Mieter.
Wenn der Mieter aus diesen Gründen zurücktritt, so gelten unsere allgemeinen Rücktrittsbedingungen.
WLAN-Nutzung
Der Erholungspark Wehlingsheide stellt dem Mieter im Rahmen der Verfügbarkeit einen
Funk-WLAN-Dienst zur Verfügung.
Bei starker Belegung oder schlechten Wetterverhältnissen kommt es regelmäßig zum Ausfall
der Übermittlung der Daten. Grundsätzlich kann keine Zusicherung über die Datenwerte und
der Funktion übernommen werden.
Die Nutzung des WLAN-Dienstes ist ausschließlich den Gästen des Erholungsparks
Wehlingsheide vorbehalten. Es ist verboten Dritte über das WLAN-System Zugang zum
Internet zu ermöglichen.
Der Nutzer ist allein für die Sicherheit und die Geheimhaltung der Daten verantwortlich. Die
Datenübertragung erfolgt unverschlüsselt.
Der Zugang ist auf die Dauer der Mietzeit begrenzt.
Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Der Erholungspark Wehlingsheide stellt nur den
Zugang zur Verfügung und ist von allen Haftungsansprüchen freigestellt.
Der Nutzer verpflichtet sich keine Daten aus dem Netz herunter zuladen um diese auf sein
Gerät zu speichern. Ebenfalls verpflichtet er sich keine große Datenmengen z.B. für Live-
Filme abzurufen.
Haftung
Unsere vertragliche Haftung auf Schäden ist auf den einfachen Mietpreis beschränkt, soweit
ein Schaden durch uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Wir haften nicht für das Handeln anderer Personen auf unserem Gelände Wir übernehmen
keine Obhutsverpflichtung für die mitgebrachten Sachen des Mieters Wir stellen nur den
Platz oder Raum zur Verfügung.
Der Mieter haftet uns gegenüber für die pflegliche Behandlung des Mietobjektes oder des
Stellplatzes und für die Unversehrtheit des Objektes und für den Verlust des Inventars.
Sind mehrere Mieter im Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung aufgeführt so haften
diese gesamtschuldnerisch.
Der Mieter benutzt das Mietobjekt auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung. Er ist
auch für das Handeln der Mitbenutzer verantwortlich. Sollten gesundheits- und
sicherheitsrelevante Risiken bestehen, so ist er dafür zuständig, diese Risiken abzuwehren.
Sollte das Mietobjekt mit einer Sauna oder einem Whirlpool ausgestattet sein, ist darauf zu
achten, dass alle Sicherheitsvorschriften, Hygienevorschriften und Verhaltensregeln
eingehalten werden. Ein Merkblatt hat der Mieter erhalten. Whirlpool und Sauna dürfen nur
von den angemeldeten Hausbewohnern benutzt werden. Es handelt sich hierbei um Anlagen
für den privaten Gebrauch. Bei Benutzung von mehreren und wechselnden Personen
besteht ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Für das Auffüllen des Wassers im Whirlpool und für
die Zugabe von Desinfektionsmitteln ist der Mieter zuständig. Sollte bei Ankunft der
Whirlpool schon mit Wasser gefüllt sein, so hat der Mieter vor der Benutzung die
Wasserqualität zu prüfen. Wasserteststreifen stehen dem Mieter zur Verfügung. Auch bei
Einhaltung aller Regeln ist ein Restrisiko vorhanden, gesundheitliche Schäden zu erlangen.
Der Mieter handelt für sich und seine Mitbenutzer in diesem Bewusstsein.
Der Mieter haftet verschuldungsunabhängig für alle Schäden, die von seiner Parzelle, den
aufgestellten Sachen durch ihn oder seinen Besuchern ausgehen.
Verkehrssicherungspflicht
Der Mieter ist für den von ihm gemieteten Stellplatz oder das gemietete Mietobjekt
verkehrssicherungspflichtig.
Es ist nicht gewährleistet, dass die Hauptwege und Zugänge zu den allgemeinen Anlagen
immer zeitnah von Schnee, Eis und sonstigen Gefahren befreit sind.
Der Mieter und seine Gäste müssen hier mit zusätzlichen Gefahren und Risiken rechnen.
Ebenfalls stellt die Wasser- und Teichanlage eine Gefahr dar. Eine Uferabgrenzung ist nicht
überall vorhanden. Kinder und Personen, die diese Gefahren nicht erkennen können bzw. ihr
Verhalten nicht entsprechend anpassen können, dürfen nur in Begleitung geeigneter
Begleitpersonen unser Gelände betreten.
Wir beaufsichtigen nicht die Teich- und Wasserlandschaft, daher ist das Baden nicht erlaubt
Sie benutzen diesen Bereich auf eigene Gefahr und sind sich über die Risiken im Klaren.
Gewährleistung
Sollte die Leistung aus dem Mietvertrag oder Buchungsbestätigung nicht vertragsgemäß
erbracht werden, können Sie innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen.
Sollte die Leistung aus dem Mietvertrag oder Buchungsbestätigung nicht vertragsgemäß
erbracht werden, können Sie innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen.
Ausgenommen sind die Leistungsminderungen gemäß unserer AGB’s
Wir sind berechtigt, Ihnen einen anderen Stellplatz oder ein anderes Mietobjekt zuzuweisen,
wenn es mindestens der gleichen oder höherwertigen Kategorie entspricht.
Können wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe schaffen oder Ihnen kein
anderes Objekt zur Verfügung stellen, so können Sie schriftlich kündigen, wenn der
Aufenthalt erheblich beeinträchtigt ist oder eine Nutzung nicht möglich ist. Kleine Störungen
wie z.B. der Ausfall des Fernsehempfangs oder des WLAN und dergleichen gelten nicht als
erhebliche Beeinträchtigung.
Sie schulden uns dann nur den Mietpreis bis zu dem Tag wo Sie uns über den
Leistungsausfall nachweislich informiert haben und Abhilfe verlangt haben.
Weitergehende Ansprüche wie z.B. zusätzliche Fahrtkosten, Kosten für eine anderweitige
Unterbringung usw. sind ausgeschlossen.
Ansprüche aus dem Mietverhältnis sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen
Mietende uns gegenüber schriftlich geltend zu machen, andernfalls erlöschen diese.
Wir haften nicht für die Vermittlung von Leistungen oder von Anbietern, die ihre Leistungen
auf unserem Gelände anbieten, z.B. Gaststätte, Massage, Warenverkäufe, Reparaturdienste
usw.
Hierfür ist ausschließlich der Leistungserbringer verantwortlich.
Film- und Fotoarbeiten
Für Werbezwecke und der Prospekterstellung werden regelmäßig Film- und Fotoaufnahmen
erstellt.
Wenn Sie das nicht möchten, teilen Sie uns dies bitte mit.
Die Bildrechte behält sich die Platzverwaltung vor.
Sicherheitskameraüberwachung
Einige Platzbereiche und die Rezeption sind Kamera überwacht.
Die Aufzeichnungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben gespeichert und gelöscht.
Datenschutz
Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten für Buchhaltung, Statistik, Marketingzwecke und
anderer Zwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Wenn Sie eine Sperrung Ihrer Daten wünschen, bitten wir um Mitteilung.
Feuerwerkskörper
Das Anzünden von Böllern und Feuerwerkskörpern ist auf der gesamten Anlage untersagt.
Platzordnung
Die Platzordnung ist Bestandteil des Mietverhältnisses und ist für den Mieter verbindlich.
Die Platzordnung hängt dieser Seite sowie in der Rezeption zur Ansicht aus und kann auf Wunsch
ausgehändigt werden.
Wer in grober Weise oder mehrmals gegen die Platzordnung verstößt, wird vom Platz
verwiesen.
Die Verpflichtung, die vereinbarte Miete zu begleichen, besteht weiterhin.
Platz- und Hausordnung
für Touristikgäste auf Stellplätzen und Mietobjekten
Die Platzordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.
Auf Anforderung kann jeder Mieter eine Ausfertigung verlangen.
Die Platzordnung kann jederzeit vom Vermieter geändert oder ergänzt werden.
Bei mehrmaligem Verstoß gegen die Platzordnung, hat der Vermieter, auch ohne Abmahnung, ein fristloses Kündigungsrecht.
Anreise / Abreise
Der Mieter muss sich, seine Mitreisenden und seine Fahrzeuge sofort nach dem Eintreffen an der Rezeption anmelden.
Sollte der Mieter in der Mittagspause anreisen, muss er sein Fahrzeug auf den ausgewiesenen Parkplätzen parken.
Der Mieter ist gehalten, seinen PKW sofort nach dem Eintreffen, auf dem kürzesten Weg zu seinem Stellplatz zu bringen. Das Abstellen auf den Wegen ist streng untersagt.
Das Ein- und Ausfahren vom Campingplatz muss auf das Nötigste reduziert werden, um die übrigen Mieter so wenig wie möglich zu stören.
Reist der Mieter nach den Öffnungszeiten am Abend mit einem Reisemobil oder Wohnwagen an, besteht je nach Verfügbarkeit die Benutzung des Spätanreiseplatzes außerhalb der Schranke. Durch die Nutzung wird, auch ohne Anmeldung, der jeweils gültige Mietpreis fällig und ist unaufgefordert am nächsten Tag zu entrichten.
Mieter von Mietobjekten und Bungalows sollten während der Rezeptionszeiten anreisen. Ausnahmsweise besteht die Möglichkeit nach vorheriger Absprache den Zugangsschlüssel und den Schrankentransponder in einem Schlüsselsafe an der Rezeption zu hinterlegen. Den Safecode muss der Mieter im Vorfeld anfordern.
Mit Benutzung der Einrichtung wird der jeweils gültige Mietpreis fällig und ist sofort am nächsten Tag zu entrichten, sowie die Anmeldung nachzuholen.
Bei der Abreise muss sich der Gast an der Rezeption wieder abmelden. Sollte die Rezeption nicht besetzt sein, ist die Rufanlage an der Rezeption zu betätigen und den Anweisungen des Platzwartes folge zu leisten.
Der Mieter erhält, gegen Kaution, einen Zugangstransponder für den von ihm gemieteten Bereich. Dieser Transponder darf nicht an Dritte weitergegeben werden und muss bei Mietende unaufgefordert zurückgegeben werden. Bei Verlust haftet der Mieter.
Ruhezeiten
In der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 07.00 Uhr ist absolute Ruhe zu halten.
In dieser Zeit ist das Befahren des Platzes mit Kraftfahrzeugen nicht gestattet. (Vom 01. November- 01.März gilt dieses Fahrverbot nur an Sonn-u. Feiertagen) Bei Anreise während der Ruhezeiten, parken Sie Ihren PKW bitte auf dem Grünstreifen an der Straße Schorfheide und fahren Sie diesen nach Ende der Ruhezeiten auf Ihre Parzelle.
Alle übrigen Geräuschquellen sind soweit zu reduzieren, dass sie außerhalb der eigenen Parzelle nicht wahrnehmbar sind.
Ballspiele, Skaten oder sonstige ruhestörenden Spiele sind nur auf den dafür vorgesehnen Plätzen erlaubt. Auch außerhalb der Ruhezeiten ist ruhestörender Lärm zu unterlassen.ter
Gestaltung der Parzelle / Mieteinrichtung
Die Parzelle oder die Mieteinrichtung darf nicht verändert werden.
Es dürfen keine Gräben gezogen werden oder sonstige Änderungen an der Bodenoberfläche vorgenommen werden. Bäume und Sträucher dürfen nicht beschnitten oder entfernt werden.
Der Rasen darf nur mit einem lichtdurchlässigen Zeltteppich oder Holzrost abgedeckt werden. Geschlossene Folien sind nicht zulässig. Zeltschnüre und Abspannheringe dürfen nicht über die Parzellengrenze hinausragen.
Alle Einrichtungen der Parzelle oder der Mieteinrichtungen sind pfleglich zu behandeln, die entsprechenden Bedienungsvorschriften einzuhalten und regelmäßig zu reinigen.
In den Mieteinrichtungen dürfen keine zusätzlichen Aufkleber, Klebebilder, Haken oder Ähnliches angebracht werden.
Auf einer Parzelle darf nur ein Wohnwagen oder ein Reisemobil, ein Zelt sowie der dazugehörige PKW aufgestellt werden.
Auf der Parzelle eines Bungalows darf nur ein PKW auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden. Wohnwagen und Reisemobile sind hier nicht zulässig.
Offenes Feuer und Grillen
Eine offene Feuerstelle ist auf der Parzelle nicht gestattet.
Grillen ist nur gestattet, wenn die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände eingehalten werden.
Sollte durch das Grillen eine Rauch- und Geruchsbelästigung verursacht werden, ist der Grill sofort zu löschen.
Tierhaltung
Die Tierhaltung während der Anwesenheit des Mieters auf der Campingplatzparzelle ist grundsätzlich erlaubt, sofern die Tiere bei der Campingplatzverwaltung angemeldet sind.
Bei einigen Bungalows besteht Haustierverbot.
Der Vermieter kann jederzeit die Tierhaltung untersagen, insbesondere dann, wenn Hunde störend bellen, jaulen, freilaufend angetroffen werden oder sonst eine Belästigung darstellen. Hundekot ist sofort zu beseitigen. Dies gilt auch auf den umliegenden Wegen und Feldern.
Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Nur auf der Hundefreilaufwiese dürfen Hunde unter Aufsicht des Besitzers frei laufen. Die Benutzung dieser Wiese erfolgt auf eigenes Risiko. Insbesondere gilt dies, wenn sich mehrere Hunde auf der Wiese befinden, da Hunde grundsätzlich nicht berechenbar sind und mit Übergriffen gerechnet werden muss.
Hunde dürfen nicht auf die Toilettenanlage, auf den Spielplatz oder die Strandlandschaft mitgenommen werden.
Hunde dürfen nicht im Teich baden oder schwimmen.
Strand- und Teichlandschaft
Der Strand- und Teichbereich dient der Ruhe und Erholung.
Es ist alles zu unterlassen, was dieser Zweckbestimmung entgegensteht.
Kinder dürfen sich in diesem Bereich aufgrund der erhöhten Unfall- und Ertrinkungsgefahr nur unter Aufsicht von Erwachsenen aufhalten. Dieser Bereich wird von uns nicht beaufsichtigt.
Aus diesem Grund können wir das Baden im Strandbereich nicht erlauben.
Auch wenn wir gegen das Baden nicht vorgehen, stellt dies keine Erlaubnis da. Sie benutzen diesen Bereich auf eigene Gefahr und sind sich um die Risiken im Klaren.
Hunde dürfen nicht mit zum Strandbereich genommen werden. Auch das Baden und Schwimmen von Hunden im Teichbereich ist untersagt.
Im ökologischen Teichbereich ist das Baden in jedem Fall untersagt. Der Uferbereich darf nur auf den befestigten, gepflasterten Flächen betreten werden.
Das Angeln ist nicht gestattet. Das Befahren mit Modellschiffen ist erlaubt.
Toilettenanlage
Jeder Mieter ist gehalten, nach Benutzung der Toilette, des Waschbeckens oder einer Dusche, diese sofort wieder zu reinigen. Das Rauchen ist auf der Toilettenanlage verboten.
Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen die Toilettenanlage benutzen.
Müllentsorgung
Der während des Aufenthaltes anfallende Müll muss vom Mieter zur Müllsammelstelle gebracht werden. Bitte beachten Sie das Mülltrennsystem. Insbesondere bei der Abreise, ist die Parzelle oder das Mietobjekt ordentlich und vom Müll befreit zurückzugeben. Chemische Toilettenabwässer sind Toilettenausgussbecken zu entsorgen.
Strom- u. Gasanlage
Die vorhandene Stromanlage ist für normale Haushaltsgeräte ausgelegt. Andere Geräte dürfen nicht betrieben werden. Außerdem dürfen keine zusätzlichen elektrischen Heizgeräte angeschlossen werden. Dies würde unser Netz überlasten und zum Totalausfall führen.
Der Mieter darf nur Geräte betreiben, die für die vorgesehene Anwendung eine Zulassung besitzen. Die im Wohnwagen oder Reisemobil installierte Gasanlage muss eine gültige Prüfbescheinigung vorweisen.
Das Laden von Elektroautos ist an den Stellplätzen und den Mietobjekten nicht gestattet, sondern nur an der offiziellen Ladestation gegen zusätzliche Gebühr.
Hausrecht
Der Betreiber und die von ihm beauftragten Personen sind berechtigt das Hausrecht auszuüben, sich Ausweispapiere vorlegen zu lassen, zu kopieren oder diese während der Aufenthaltsdauer einzubehalten. Diesen und dem Reinigungspersonal steht ein Betreuungsrecht für die Parzelle und das angemietete Objekt zu.
Außerdem sind sie berechtigt die Aufnahme auf der Platzanlage ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
Beim Verstoß gegen die Platzordnung, die allgemeine Sicherheit und Ordnung oder Ruhestörung, können die beauftragten Personen sofort einen Platzverweis aussprechen. Die Parzelle / Mieteinrichtung ist dann sofort zu räumen. Kommt der Mieter seiner Räumungspflicht nicht nach, wird die Parzelle nach einer Frist von 5 Stunden durch uns oder ein von uns beauftragtes Unternehmen kostenpflichtig geräumt.
Verkehrssicherungspflicht / Haftung
Der Mieter ist für seine gemietete Parzelle/Mieteinrichtung verkehrssicherungspflichtig.
Es ist nicht gewährleistet, dass die Hauptwege und Zugänge zu den allgemeinen Anlagen immer zeitnah von Schnee, Eis und sonstigen Gefahrenstellen beseitigt sind. Der Mieter und seine Gäste müssen hier mit zusätzlichen Gefahren und Risiken rechnen und sich entsprechend verhalten. Der Mieter haftet verschuldensunabhängig für alle Schäden, die von ihm, seinem Besucher und seinen eingebrachten Sachen und Fahrzeugen ausgehen.
Gewerbeverbot
Aufstellplätze und Mietobjekt dienen dem vorübergehenden Aufenthalt, zum Zwecke der Erholung.
Es ist
nicht gestattet auf dem Erholungspark Wehlingsheide oder von hieraus berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten auszuüben.
Außerdem ist es
nicht gestattet, bei der Meldebehörde einen Wohnsitz auf dem Erholungspark Wehlingsheide anzumelden.
LKWs, Liefer-, Kastenwagen oder gewerbliche Anhänger und Wohnwagen mit Tandemachse dürfen auf dem gesamten Gelände des Erholungsparks Wehlingsheide nicht abgestellt werden.
Bitte verstehen Sie die Platzordnung nicht als eine Sammlung von Schikanevorschriften.
Wo viele Menschen zusammenleben, ist es unerlässlich, Regeln aufzustellen, auf die man gegebenenfalls
den Einzelnen verweisen kann. Ich hoffe sehr, dass wir keinen Mieter an die Einhaltung der Platzordnung erinnern müssen,
sondern dass sich jeder so verhält, dass ein harmonisches Zusammenleben auf dem Campingplatz Wehlingsheide gewährleistet ist.
Wir wünschen allen Mietern und Besuchern einen angenehmen und erholsame Aufenthalt auf unserem Campingplatz.
Stand April 2021